Die Bedeutung des Handelsregisters für junge Unternehmen
Vor der Gründung eines Unternehmens haben Sie mit dem Handelsregister vermutlich nur wenige Berührungspunkte gehabt. Höchstens in Studium, Ausbildung oder der Schule war das Verzeichnis kurz ein Begriff. Doch gerade Start-ups und angehende Betriebe profitieren von den Informationen, die im Handelsregister über andere Unternehmen zu finden sind.
Ein kompakter Überblick über die Möglichkeiten und Vorteile im Unternehmensalltag.
Was ist das Handelsregister?
Handelsregister gibt es in den meisten Ländern unter der gleichen oder einer ähnlichen Bezeichnung. Sie sind öffentliche Verzeichnisse, die von den Verwaltungsbehörden geführt werden, in Deutschland sind die jeweiligen Amtsgerichte für das Handelsregister zuständig. Im Handelsregister sind wichtige Informationen über Unternehmen hinterlegt, die der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen. Dazu gehören beispielsweise Details zur Rechtsform, dem Gründungszeitpunkt oder dem geschäftsführenden Gesellschafter.
In Deutschland sind Unternehmen je nach Rechtsform verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Grundsätzlich gilt eine Eintragungspflicht für alle Unternehmen, die eine Kaufmannseigenschaft besitzen. Die relevanten Regelungen finden sich in den Paragrafen 1,2 und 29 des Handelsgesetzbuches (HGB).
Die Aufgaben und Funktionen des deutschen Handelsregisters
In Deutschland sind die Amtsgerichte für das Handelsregister zuständig und führen dieses. In der Schweiz findet sich dieses im Handelsregisteramt und in Österreich sind die Landgerichte mit der Verwaltung der Unternehmensinformationen betraut.
Gerade für angehende Unternehmen bietet das Handelsregister wichtige Informationen über potenzielle Geschäfts- und Kooperationspartner. Da es sowohl von Unternehmen als auch Personen kostenlos eingesehen werden kann, sind alle Daten schnell und transparent auffindbar.
Das Handelsregister erfüllt vier grundlegende Hauptfunktionen:
Publikationsfunktion: Alle Informationen zu aktuellen Ereignissen und auch zur Vergangenheit eines Unternehmens können transparent und übersichtlich eingesehen werden.
Publizitätsfunktion: In Deutschland obliegt das Handelsregister dem Vertrauensschutz – die Angaben darin sind als zu 100 % vertrauenswürdig. Eine Prüfung aller Einträge erledigt das Registergericht.
Beweisfunktion: Das Handelsregister kann ohne Datenschutzvorgaben eingesehen werden. Das erleichtert die Recherche und Beweisführung im Streitfall.
Kontrollfunktion: Die Überprüfung der Angaben im Handelsregister dient auch der staatlichen Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Unternehmensgründungen und Veränderungen.
Kleingewerbe, Freiberufler und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) müssen nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Lohnen kann sich die freiwillige Eintragung dennoch, worauf wir im nächsten Absatz eingehen.
Was kostet ein Handelsregistereintrag?
Der Eintrag in das Handelsregister muss von einem Notar beglaubigt werden. Kostenfreie Vorlagen finden sich online und müssen nur noch unterschrieben werden. Die Notarkosten für die Beglaubigung liegen bei etwa 30 Euro. Je nach Unternehmensform und dem Geschäftswert variieren die tatsächlichen Eintragungskosten. Ein eingetragener Kaufmann muss etwa 300 Euro einplanen, eine GmbH ca. 600 Euro.
Wie junge Unternehmen und Start-ups das Handelsregister nutzen können
Die Eintragung in das Handelsregister kostet zunächst einen geringen Geldbetrag – dieser ist jedoch vernachlässigbar, wenn Sie sich die zahlreichen Vorteile vor Augen halten, welche sich dadurch eröffnen. Sowohl der eigene Eintrag als auch die zahlreichen Informationen über andere Unternehmen erleichtern Entscheidungen und Prozesse im unternehmerischen Alltag.
Durch die Eintragung Ihres Unternehmens im Handelsregister stärken junge Unternehmen ihre Position am Markt und erhalten eine höhere Glaubwürdigkeit und Rechtssicherheit. Das Ansehen bei potenziellen Geschäftspartnern steigt, wenn wichtige Informationen nach einer kurzen Onlinerecherche einsehbar sind und öffnen vielleicht sogar die Türen zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit.
Tipp: Kleinunternehmen und Selbstständige sind nicht dazu verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Gerade dann profitieren Sie jedoch vom Verzeichnis, da Sie den eigenen Firmennamen schützen, Prokuristen bestellen oder Filialen und Zweigstellen eröffnen können.
Vertrauen und Transparenz zu neuen Geschäftspartnern schaffen
Neben der eigenen Präsenz können Unternehmen über den Handelsregisterauszug Informationen über die aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens einholen. Das schafft Transparenz, Sicherheit und Vertrauen vor einer eventuell noch neuen Zusammenarbeit. Zu den veröffentlichten Informationen im Handelsregister gehören unter anderem der Firmensitz, der Gegenstand des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital.
Zudem werden durch den offiziell bestätigten Eintrag im Handelsregister die rechtlichen Pflichten des anderen Unternehmens sowie eventuelle Haftungsfragen und Ansprechpartner klar geregelt. Der Einblick hilft also dabei, den sicheren Betrieb des Unternehmens zu gewährleisten.
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