Rundfunkgeschichte vom 07. Juni

Am 7. Juni 1982 beschließt der Schweizer Bundesrat die Verordnung über lokale Rundfunkversuche, die eine befristete Kabelrundfunk-Verordnung ablösen soll. Die neuen Bestimmungen treten zum 1. Juli 1982 in Kraft und gelten für eine Versuchsphase von fünf Jahren. In dieser Zeit soll es lokalen Radiostationen erlaubt sein, Programme in einem Maximalbereich von 20 Kilometern Durchmesser zu verbreiten. Erlaubt ist auch die Werbeausstrahlung in bestimmten Grenzen.

Ein Jahr später, am 20. Juni 1983, entscheidet der Schweizer Bundesrat über diese Lokalrundfunk-Versuchsphase. Der Bundesrat bewilligt 36 Projekte für lokales Radio und sieben Lokalfernsehprojekte. Gleichzeitig erteilt der Bundesrat der öffentlich-rechtlichen SRG die Erlaubnis, ein drittes Programm des „Radios der deutschen und rätoromanischen Schweiz“ versuchsweise für drei Jahre zu produzieren und auszustrahlen.