Rundfunkgeschichte vom 10. August

Showdown vor Gericht: Am 10. August 2017 sagt US-Sängerin Taylor Swift gegen einen früheren Radio-DJ im Alfred A. Arraj Courthouse in Denver im US-Bundesstaat Colorado aus. Es geht um sexuelle Belästigung. Die damals 27-Jährige wirft dem Moderator David Mueller vor, ihr im Juni 2013 bei einem Fototermin unter den Rock gegriffen und sie begrapscht zu haben. „Das war nicht aus Versehen, das war vollkommen absichtlich, ich war mir in meinem ganzen Leben einer Sache noch nie so sicher“, hatte Swift erklärt. Der Beschuldigte hingegen behauptete, er habe lediglich „den Brustkorb, eine Rippe oder Rippen“ berührt.

Fünf Tage später kann Taylor Swift einen juristischen Sieg erringen: Das Gericht gibt ihrer Klage statt. Die acht Geschworenen entschieden, dass Mueller der Sängerin als Entschädigung für sexuelle Belästigung einen symbolischen Betrag in Höhe von einem US-Dollar zu zahlen hat.

Nach einem Anruf von Swifts Management hatte Mueller seinen Job als DJ beim Lokalsender KYGO in Denver verloren. Zunächst hatte er gegen die Sängerin, ihre Mutter und ihren Manager geklagt, weil er sie für den Verlust seines Jobs verantwortlich machte. Er hatte bis zu drei Millionen US-Dollar Schadenersatz gefordert. Da reichte es Swift dann doch: sie verklagte Mueller wegen sexueller Belästigung ein. Es gehe ihr um einen symbolischen Dollar und die Chance, sich für die Rechte der Frauen einzusetzen, so die Klageschrift.

Das Gericht entschied, dass Swift keine Verantwortung für Muellers Entlassung trage. Ihre Mutter und ihr Management hätten auch das Recht gehabt, den Arbeitgeber Muellers zu kontaktieren. Die Sängerin bedankte sich bei ihren Unterstützern. Sie wisse um ihre privilegierte Situation, schrieb Swift. Aber sie hoffe, dass sie denjenigen helfen könne, „deren Stimmen auch gehört werden sollten“.