Rundfunkgeschichte vom 16. Dezember

Die Deutsche Welle wird 1960 per Bundesgesetz zu einer eigenständigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Da die Rundfunkanstalten bis dahin alle unter der Hoheit der Bundesländer organisiert sind, müssen bundesweite Sender neu organisiert werden. Die Deutsche Welle soll über Kurzwelle Rundfunksendungen für das Ausland und der Deutschlandfunk soll Rundfunksendungen für (ganz) Deutschland und das europäische Ausland produzieren. Eine per Bundesgesetz errichtete Rundfunkanstalt zur Versorgung der bundesrepublikanischen Bevölkerung ist aufgrund der Kulturhoheit der Länder nicht zulässig, so urteilt das Bundesverfassungsgericht im Februar 1961.
Offizielle Zielgruppen der Programme: Hörer in der DDR, in Osteuropa sowie in westeuropäischen Nachbarländern wie Italien, Frankreich, Benelux, Großbritannien, Irland, Dänemark, Norwegen und Schweden. Faktisch allerdings richtet sich der Deutschlandfunk vor allem an DDR-Bürger, denen eine Alternative gegeben werden soll zum Rundfunk der DDR.