Rundfunkgeschichte vom 28. September

Für manche ist sie ein Hassobjekt, für manche ein großer Segen: die Rede ist von der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Gegründet wird sie am 28. September 1933 als „Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte“ (STAGMA). Diese war fest in das nationalsozialistische Machtgefüge eingebunden und die leitenden Mitglieder der STAGMA waren eingefleischte und freiwillige Nazionalsozialisten.

Die Gema verwaltet in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von über 80000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern) sowie von fast zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Die Mitgliedschaft bei der GEMA ist freiwillig, da die sich aus dem Urheberrecht automatisch ergebenden Nutzungsrechte ausschließlich dem Urheber vorbehalten sind. Da das Urheberrecht selbst nicht übertragbar ist, kann der Urheber nur die Wahrnehmung desselben an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen.

Konkret bedeutet es, dass Nutzer von bei der GEMA registrierten Werken die jeweils notwendigen Nutzungsrechte gegen eine Nutzungsgebühr erwerben müssen. Egal ob Radio- oder Fernsehsender, Straßenfest-Veranstalter oder Standbetreiber auf dem Weihnachtsmarkt – zahlen müssen alle. Das so eingenommene Geld wird dann von der GEMA nach Abzug einer Verwaltungsgebühr an die Urheber und Verlage ausgezahlt. In den vergangenen Jahren hat die GEMA Erträge von jeweils etwa einer Milliarde Euro erwirtschaftet.